Diese Nutzungsbedingungen gelten für das GVL-Onlineportal für die wahrnehmungsberechtigten Hersteller (Nutzer des Portals) unter der Website gvl.de einschließlich aller Unterseiten. Die übrigen zwischen dem Wahrnehmungsberechtigten und der GVL bestehenden Vereinbarungen und Verpflichtungen der Wahrnehmungsberechtigten werden hiervon nicht berührt.
Die GVL stellt den Nutzern des Portals das unter Ziffer 1 genannte Onlineportal zu dem Zweck zur Verfügung, ihre wahrnehmungsvertragsrelevanten Daten und Tonaufnahmen und Rechteinhaberschaften zu melden. Informationen über Rechteinhaberschaften können auch anderen Nutzern des Portals angezeigt werden.
Die GVL bemüht sich um die Sicherheit von Betrieb und Zugang nach dem Stand der Technik. Gleichwohl kann eine ständige Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit des Systems nicht garantiert werden. Aus diesem Grunde sind die Nutzer des Portals gehalten, ihre Meldungen frühzeitig innerhalb der Meldefristen der Verteilungspläne und ausdrücklich kommunizierten Fristen zu tätigen. Für den Schaden bezogen auf Meldungen, die aufgrund eines Systemausfalls nicht mehr abgegeben werden können, kommt die GVL nicht auf, es sei denn, dieser Schaden wäre seitens eines Mitarbeiters oder Beauftragten der GVL vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet worden.
Die GVL haftet nicht für unrichtige, unvollständige oder unklare Angaben seitens der Nutzer des Portals oder Dritter. Aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder unklarer Meldungen erhaltene Vergütungen - auch soweit sie von ausländischen Schwestergesellschaften der GVL gezahlt wurden - sind zurück zu gewähren.
Der Nutzer des Portals ist verpflichtet, alle Daten und Meldungen richtig und vollständig abzugeben, sowie stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Der Nutzer des Portals ist zudem verpflichtet, Repertoire, welches nicht Rom-geschützt ist, der GVL zu kennzeichnen oder zu benennen (§ 3 (5) Wahrnehmungsvertrag). Gleiches gilt für Repertoire mit abgelaufener Schutzfrist. Die GVL behält sich vor, die Richtigkeit der Meldungen auch durch Anfragen an Dritte zu prüfen und weitere Nachweise über die tatsächliche Rechteinhaberschaft an Tonaufnahmen anzufordern.
Der Nutzer des Portals wird Änderungen der von ihm angegebenen produktionsunabhängigen Stammdaten (Sitz, Bankverbindung etc.) bis zu fünf Jahre nach Kündigung des Wahrnehmungsvertrags umgehend melden.
Der Nutzer des Portals ist verpflichtet, das unter Ziffer 1 genannte Onlineportal nicht zu anderen als den dort beschriebenen Zwecken zu nutzen. Missbräuchliche Nutzungen werden durch die GVL geahndet. Die GVL behält sich vor, missbräuchliche Nutzung bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen.
Der Zugang zum Onlineportal ist passwortgeschützt. Die Inhaber von Passworten sind verpflichtet, diese sorgfältig zu wählen, geheim zu halten und regelmäßig zu ändern. Insbesondere dürfen Passworte nicht frei zugänglich aufbewahrt oder an Dritte weitergegeben werden. Eine Änderung des Passwortes hat unmittelbar nach der Zuteilung sowie im übrigen zumindest halbjährlich durch den Wahrnehmungsberechtigten zu erfolgen.
Der Nutzer des Portals stellt die GVL von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Wahrnehmungsberechtigte oder sonstige Dritte gegenüber der GVL geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer des Portals unrichtig gemachten Rechteinhaberschaftsmeldungen. Der Nutzer des Portals übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung der GVL einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Nutzer des Portals nicht zu vertreten ist. Der Nutzer des Portals ist verpflichtet, der GVL für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
Der Nutzer des Portals erklärt sein Einverständnis, dass die ihn betreffenden Rechteinhaberschaftsmeldungen auch anderen Nutzer des Portals angezeigt werden
Die GVL wird jede Meldung elektronisch bestätigen. Die Nutzer des Portals sind verpflichtet, die in der Bestätigung oder im Portal hinterlegten Informationen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Soweit sich aus der Meldung verschiedener Nutzer des Portals ein Rechteinhaberschaftskonflikt bezüglich einer Tonaufnahme ergibt, werden die beteiligten Konfliktparteien und etwaige weitere beteiligte Nutzer des Portals über den Konflikt informiert. Die beteiligten Nutzer des Portals sind verpflichtet, den Konflikt eigenständig zu lösen. Die GVL ist an der Konfliktklärung nicht aktiv beteiligt, sondern stellt lediglich die Plattform und Informationen hierfür zur Verfügung. Die GVL behält sich vor, Fristen von mindestens 2 Wochen zur Klärung von Rechteinhaberschaftskonflikten zu setzen und den Nutzern des Portals Fristversäumnisse als Willenserklärung auszulegen. Hierauf wird der Nutzer des Portals bei Fristbeginn gesondert hingewiesen. Die GVL wird etwaige Vergütungen bezogen auf die in Konflikt stehende Rechteinhaberschaft solange nicht auszahlen, bis der Rechteinhaberschaftskonflikt nachweislich nicht mehr gegeben ist. Hiervon unberührt bleiben die vertraglichen und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Die GVL kann den beteiligten Konfliktparteien die Kosten für den Klärungsprozess auferlegen.
Für den Fall einer oder mehrerer missbräuchlicher Rechteinhaberschaftsmeldungen durch Nutzer des Portals behält sich die GVL vor, diese bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige zu bringen. Entsprechende Kosten können dem Nutzer des Portals in Rechnung gestellt werden. Die GVL wird zudem bereits ausgezahlte Vergütungen von dem Nutzer des Portals zurückfordern.
Die GVL ist berechtigt, Nutzer des Portals zu sperren, soweit hierfür ein Grund vorliegt. Die Sperrung kann ohne vorherige Ankündigung erfolgen, wenn die GVL ein berechtigtes Interesse an einer sofortigen Sperrung hat. Ein Grund für eine Sperrung ist insbesondere dann gegeben, wenn der Nutzer des Portals seine Pflichten aus dem Wahrnehmungsvertrag oder diesen Nutzungsbedingungen verletzt oder Dritte der GVL gegenüber eine Rechtsverletzung nachvollziehbar behaupten. Im Falle einer solchen Rechtsverletzungsbehauptung wird die GVL die entsprechenden Information an den vorläufig gesperrten Nutzer des Portals weiterleiten. Zur inhaltlichen Überprüfung der Vorwürfe ist die GVL nicht verpflichtet.
Die GVL erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Nutzer des Portals lediglich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung.
Sofern und soweit die Aufbewahrung der personenbezogenen Daten aufgrund bestehender rechtlicher oder steuerlicher Verpflichtungen erforderlich ist, werden diese Daten für den Zugriff zu anderen als den gesetzlich begründeten Zwecken gesperrt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Nutzungsbedingungen ist Berlin.
Abweichende Vereinbarungen, Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstige Vertragsänderungen bedürfen der Schrift- bzw. Textform im Sinne des § 126 b BGB.
Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Webseite gvl.de bekannt gegeben und gelten mit Wirkung für die Zukunft bzw. für nach Wirksamwerden der Änderung vorgenommene Neubestellungen als vereinbart, sofern der Nutzer des Portals nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Änderungen widerspricht.
Sofern eine Bestimmung in den Nutzungsbedingungen unwirksam ist, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Regelung gilt als deren Ersatz eine Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingungen in rechtskonformer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für unerkannte Regelungslücken.